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   BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76   

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https://dejure.org/1978,848
BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76 (https://dejure.org/1978,848)
BGH, Entscheidung vom 07.12.1978 - X ZR 4/76 (https://dejure.org/1978,848)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 1978 - X ZR 4/76 (https://dejure.org/1978,848)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erweiterung oder Veränderung des Gegenstandes der Anmeldung im Laufe des Erteilungsverfahrens - Voraussetzungen für die Nichtigerklärung eines Patents - Anforderungen an die Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 73, 40
  • NJW 1979, 922
  • MDR 1979, 311
  • GRUR 1979, 224
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.09.1974 - X ZB 17/73

    Patentanmeldung einer Ventilausführung eines Regelventils nach den Fig. 5, 6 -

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76
    Die Verhältnisse liegen hier anders als in den Fällen der das Patenterteilungsverfahren betreffenden Entscheidungen des erkennenden Senats (GRUR 1975, 310 - Regelventil; GRUR 1977, 714 - Fadenvlies).
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 15/66

    Erweiterung des Schutzbegehrens gegenüber dem in den bekanntgemachten Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76
    Deshalb ist der für die Prüfung der Schutzfähigkeit maßgebende Zeitpunkt dieser Tag (BGH GRUR 1970, 289, 292 - Dia-Rähmchen IV).
  • BGH, 01.03.1977 - X ZB 22/75

    Inanspruchnahme der Prorität einer Patentanmeldung - Anforderungen an eine

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76
    Die Verhältnisse liegen hier anders als in den Fällen der das Patenterteilungsverfahren betreffenden Entscheidungen des erkennenden Senats (GRUR 1975, 310 - Regelventil; GRUR 1977, 714 - Fadenvlies).
  • BGH, 13.03.1973 - X ZR 53/69

    Ablauf eines Gebrauchsmusters - Diebstahlsicherungen für Kraftfahrzeuge -

    Auszug aus BGH, 07.12.1978 - X ZR 4/76
    Er konnte nämlich erkennen, daß er auch durch eine Kombination der obengenannten Merkmale unter Weglassung des Merkmals der Rändergrate ein technisches Ergebnis erzielen konnte, das im Rahmen des Erfolgs der Gesamtkombination liegt (BGH GRUR 1973, 465 - Diebstahlssicherung).
  • BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76

    Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das

    Enthält ein Unteranspruch eine patentfähige Erfindung, die vom Gegenstand eines in Bezug genommenen Anspruches unabhängig ist, so kann im Nichtigkeitsverfahren die im Unteranspruch enthaltene Bezugnahme auf einen vorangehenden Anspruch auch dann nicht gestrichen werden, wenn letzterer keine ausreichende Lehre offenbart (Ergänzung zu BGHZ 73, 40 ff - Aufhänger).

    Der Senat ist aus den im Urteil vom 7. Dezember 1978 - X ZR 4/76 - BGHZ 73, 40 ff - Aufhänger - im einzelnen dargelegten Gründen auch im vorliegenden Falle nicht in der Lage, die in Anspruch 4 enthaltene Bezugnahme auf die vorangehenden Ansprüche zu streichen, obwohl diese, wie sich aus den Darlegungen zu I 2 und 3 ergibt, keine ausreichend offenbarte Lehre zum technischen Handeln enthalten.

  • OLG Düsseldorf, 11.11.2021 - 15 U 25/20

    Ansprüche wegen Verletzung eines auch mit Wirkung für die Bundesrepublik

    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH, GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger; Senat, GRUR-RS 2020, 43243 Rn. 40; Benkard/Scharen, a.a.O., § 14 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Die Bestimmung des Schutzbereichs darf sich nicht in Widerspruch zu einer Teilvernichtung setzen (BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger; OLG Düsseldorf, Urteil v. 13.09.2013 - I-2 U 23/13 Rn. 57).
  • BPatG, 10.07.2013 - 4 Ni 8/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zum Formen der Oberfläche eines

    Denn auch in diesem Fall findet nach §§ 99 Abs. 1 PatG die Vorschrift des § 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO entsprechend Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 17.4.2007, X ZB 41/03, GRUR 2008, 87 - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 7.12.1978, X ZR 4/76, GRUR 1979, 225 - Aufwärmvorrichtung; BPatGE 52, 54 - Montageanlage; a. A: BPatG Beschluss vom 9.1.2012, 3 Ni 31/11, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 29. September 2011, X ZR 109/08, GRUR 2012, 149 - Sensoranordnung, hierzu auch Engels/Morawek, Aus der Rechtsprechung des BPatG im Jahre 2012, GRUR 2013, 545, 551-552; zur Kritik im Hinblick auf § 30 Abs. 3 Satz 2 PatG vgl. auch Busse/Engels, Patentgesetz, 7. Auflage (2013), § 59 Rn. 210, Rn. 213 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 12.11.2020 - 15 U 77/14
    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH, GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger).
  • BPatG, 12.08.2009 - 19 W (pat) 5/08
    Um in derartigen Konstellationen gleichwohl das berechtigte Interesse des Patentinhabers an der Aufrechterhaltung seines Patents und das der Öffentlichkeit, mit keinem weiteren Schutzbereich als zur Zeit der Patenterteilung konfrontiert zu werden, in Einklang zu bringen, wird nach überwiegender Meinung in der deutschen Rechtsprechung und Literatur die Beigabe einer Erklärung, die den Tatbestand der unzulässigen Erweiterung definiert, zu den in ihrem Wortlaut unveränderten Patentansprüchen für zulässig angesehen (vgl. BGH GRUR 1979, 224, 227 -Aufhänger; offengelassen in BGH GRUR 2001, 140, 142 f. -Zeittelegramm; sowie u. a. BPatG BlPMZ 1989, 53, 54 f. -Flanschverbindung; BlPMZ 2000, 282, 283 -Streuverfahren; BPatGE 42, 57, 62 ff. -Fernsehgerätbetriebsparameteranzeige; BPatGE 45, 80, 85 f. -Automatische Umschaltung; Benkard, a. a. O., § 21 Rdn. 39; Schulte, a. a. O. § 21 Rdn. 67 f.; a. A. GrBK GRUR Int. 1994, 842, 843 f. -Beschränkendes Merkmal).
  • BPatG, 03.12.1998 - 11 W (pat) 76/98

    Patentanmeldung - Erweiterung des Gegenstandes einer Patentanmeldung

    Die damit einhergehende Änderung ist eine Erweiterung des Schutzbereichs nach § 22 Abs. 1 Alt. 2 PatG , die auch schon im Einspruchsverfahren unzulässig ist (im Anschluß an BGH zu Aufhänger, GRUR 1979, 224 und Spleißkammer, GRUR 1990, 432 sowie BPatG zu Flanschverbindung, GRUR 1990, 114, entgegen BPatG zu Steuerbare Filterschaltung und Zerkleinerungsanlage, GRUR 1998, 667).«.

    Nach der Entscheidung des BGH zu "Aufhänger" (GRUR 79, 224) und der des BPatG zu Flanschverbindung (GRUR 90, 114) können den Schutzbereich begrenzende, aber nicht zulässig offenbarte und daher nicht zur patentierten Lehre gehörende Merkmale unter entsprechender Erklärung (Disclaimer) im Patentanspruch verbleiben.

  • OLG Düsseldorf, 16.07.2020 - 15 U 38/18

    Ansprüche wegen behaupteter unmittelbarer und mittelbarer Verletzung des

    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger).
  • OLG Düsseldorf, 04.06.2020 - 15 U 58/19
    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGHZ 73, 40, 45 - Aufhänger).
  • LG Hamburg, 21.06.2012 - 327 O 378/11

    Streit ums weiße Licht - Patentrechtsstreit über LED-Licht

    In der deutschen Rechtspraxis ist nämlich die Aufnahme beschränkender Merkmale oder Disclaimer zur Abgrenzung von vorbekanntem Stand der Technik als zulässiges Mittel anerkannt und zwar selbst dann wenn sie ursprünglich nicht offenbart waren (vgl. zu Fällen der fehlenden ursprünglichen Offenbarung: BGH GRUR 1979, 224, 227 - Aufhänger m. Anm. Schramm; BGH, GRUR 2001, 140, 142 -Zeittelegramm).
  • BGH, 06.03.1979 - X ZR 60/77

    Teilweise Entnahme eines Kombinationspatents - Entwicklung und Herstellung von

  • BPatG, 30.04.2003 - 20 W (pat) 63/02

    Beschränkte Aufrechterhaltung eines Patents unter bestimmten Voraussetzungen

  • BPatG, 26.03.2002 - 20 W (pat) 15/00
  • OLG Oldenburg, 01.12.1989 - 5 W 146/89

    Unterscheidbarkeit, Nichtigkeit, Umfirmierung, Unternehmensgegenstand,

  • BPatG, 27.05.2010 - 10 W (pat) 3/10

    Patentbeschwerdeverfahren - Abschluss des Verfahrens vor dem Deutschen Patent-

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